Schutzgebiete
Ziel unserer Schutzbestrebungen ist diese in Niedersachsen außergewöhnliche Vielfalt zu erhalten und die unterschiedlichen Lebensräume miteinander zu vernetzen.
Als untere Naturschutzbehörde wirken wir bei der Unterschutzstellung ökologisch besonders wertvoller Gebiete mit bzw. führen diese selbst durch und überwachen und betreuen dieses Schutzgebietssystem.
An folgenden Schutzgebieten und Objekten möchten wir Ihnen unsere Arbeit erläutern:
Naturdenkmale
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Naturdenkmale sind einzelne Naturschöpfungen die wegen ihrer Bedeutung für Wissenschaft, Natur- und Heimatkunde oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit besonderen Schutzes bedürfen.
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Landschaftsschutzgebiete
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Landschaftsschutzgebiete sind durch Verordnung des Landkreises Göttingen festgesetzte Gebiete.
Die Ausweisung von Landschaftsschutzgebieten dient dem Erhalt oder der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes oder der Nutzungsfähigkeit der Naturgüter, dem Schutz eines vielfältigen, eigenartigen oder schönen Landschaftsbildes und/oder dem Schutz von Gebieten, die für die Erholung wichtig sind.
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Besonders geschütze Biotope
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Im Landkreis wurden besonders geschützte Biotope und besonders geschütztes Feuchtgrünland flächendeckend erfasst und die Eigentümer über den gesetzlichen Schutz informiert.
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